Speyrer-Bote-Februar-2025

6 9. April 1920: Bayerische Postkarte P114I, jetzt unter der ReichspostHoheit. Die bayerische Abschiedsausgabe wurde jedoch nicht schlagartig ungültig, sondern ihr wurde noch eine Verwendungsdauer von drei Monaten bis zum 30. Juni 1920 gewährt. Das galt auch für die übrigen damals gültigen bayerischen Briefmarken „Ludwig“ (MiNr. 94115), „Ludwig/Volksstaat“ (MiNr. 116135) und „Ludwig/ Freistaat“ (MiNr. 152 176). Weiter verwendet konnten auch die sog. Aufbrauchausgaben, das sind die 3 Pfg. (MiNr. 60), die 5 Pfg. (MiNr. 61 und 75) und die 10 Pfg. (Mi Nr. 56) der bayerischen Wappenausgaben, die seit 28. Januar 1920 wieder gültig waren. Auch die Aufdruckmarke 20 auf 3 Pfg. braun (MiNr. 177) durfte bis zum 30. Juni 1920 verwendet werden. Für die bayerischen Ganzsachen galt die Übergangszeit nur bis 31. Mai 1920, einen Monat kürzer als für die Marken. Doch sie konnten bis zum 31. Oktober 1921 gegen Reichspostwertzeichen eingetauscht werden. Bayerische Marken hatten wir also nur bis zum 31. März 1920, ab 1. April 1920 waren die bayerischen Marken „Reichspostmarken“. Schon am 6. Mai 1920 wurden die Postgebühren infolge der hohen Belastungen durch den verlorenen 1. Weltkrieg kräftig erhöht. Die Ermäßigungen im Ortsverkehr entfielen. Postkarten kosteten jetzt 30 Pfg. statt 15 Pfg., einfache Briefe 40 Pfg. statt 20 Pfg., die Einschreibegebühr 50 Pfg. statt 30 Pfg. usw.

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