5 Übergang der Bayerischen Post auf die Deutsche Reichspost am 1. April 1920 Nach Abdankung Kaiser Wilhelms II. wurde im November 1918 in Berlin die Republik ausgerufen. Wegen der unruhigen Lage in Berlin tagte die verfassungsgebende Versammlung in Weimar. Am 11. August 1919 trat die Weimarer Verfassung in Kraft, in deren Artikel 88 zu lesen war: „Die Postwertzeichen sind für das ganze Reich gleich“. Für den bayerischen PostSonderstatus zeichnete sich damit das Ende ab. Der Übergang auf die Deutsche Reichspost sollte am 1. April 1921 erfolgen. Überraschenderweise wurde der Termin um ein Jahr auf den 1. April 1920 vorverlegt. Das bedeutete für Bayern, dass für eine schon lange geplante Markenausgabe, sollte sie noch vor dem 1. April 1920 erscheinen, größte Eile geboten war. So kamen am 14. Februar die ersten Marken der sogenannten Abschiedsausgabe (Mi Nr. 178 195) an die Schalter, am 30. März die beiden letzten Werte zu je 2 ½ Mark. Schon ab April wurden die Neuauflagen der Abschiedsausgabe mit dem Aufdruck „Deutsches Reich“ versehen. Ab 1. April 1920 galten sämtliche Ausgaben des Deutschen Reiches auch in Bayern. Das bayerische PostReservatrecht hatte aufgehört zu existieren, das Deutsche Reich war postalisch eine Einheit. 1. April 1920: Ortsbrief „Kaiserslautern“ vom Ersttag der ReichspostHoheit in der bayerischen Pfalz, mit dreimal 5 Pfg. „Ludwig“ (MiNr. 95) als Nachverwendung richtig frankiert. Geschrieben wurde der Brief in Eselsfürth. Friedel Lang
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